Abrechnung 10.03.2025

DZR Blaue Ecke: die korrekte Berechnung der GOZ 5070

DZR Blaue Ecke: die korrekte Berechnung der GOZ 5070

Foto: DZR

GOZ 5070 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel wird im Bundesdurchschnitt mit dem 3,0-fachen Faktor abgerechnet.

 

  • GKV Niveau liegt bei dem 3,11-fachen Faktor!

Die GOZ 5070 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 24 – Dez. 24) mit dem 3,0-fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,11-fachen Faktor abgerechnet werden.

Wiederbefestigung einer alio loco angefertigten prov. Brücke ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 36,48 Euro honoriert.

Quellen: DZR HonorarBenchmark | BEMA Punktwert: 1,1304

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