Abrechnung 10.03.2025
DZR Blaue Ecke: die korrekte Berechnung der GOZ 5070
GOZ 5070 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel wird im Bundesdurchschnitt mit dem 3,0-fachen Faktor abgerechnet.
- GKV Niveau liegt bei dem 3,11-fachen Faktor!
Die GOZ 5070 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 24 – Dez. 24) mit dem 3,0-fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,11-fachen Faktor abgerechnet werden.
Wiederbefestigung einer alio loco angefertigten prov. Brücke ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 36,48 Euro honoriert.
Quellen: DZR HonorarBenchmark | BEMA Punktwert: 1,1304