Abrechnung 04.03.2025

DZR Blaue Ecke: So wird die GOZ 5150 abgerechnet

DZR Blaue Ecke: So wird die GOZ 5150 abgerechnet

Foto: DZR

GOZ 5150 Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne wird im Bundesdurchschnitt mit dem 3,6-fachen Faktor abgerechnet.

 

  • GKV Niveau (BEMA 93a – mit einem Flügel) liegt bei dem 6,61-fachen Faktor!

Die GOZ 5150 Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke für die erste zu überbrückende Spanne wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 24 – Dez. 24) mit dem 3,6-fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau (BEMA 93a mit einem Flügel) zu erreichen, muss mit dem 6,61-fachen Faktor abgerechnet werden.

Adhäsive Befestigung von künstlichen/natürlichen Zähnen als Provisorium, Beispiel: Zahnextraktion, Abtrennen der Zahnwurzel, adhäsive Befestigung an den Nachbarzähnen ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 89,85 Euro honoriert.

Quellen: DZR HonorarBenchmark   |  BEMA Punktwert: 1,1304 €

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