Abrechnung 28.02.2014

Karteikarte konkret



Karteikarte konkret

Foto: © Kurt Kleemann - Fotolia.com

Bei meinen Praxisberatungen muss ich – um Abrechnungsdefizite aufzudecken oder den Zahnarzt auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorzubereiten – naturgemäß Karteikarten der betroffenen Praxis durchsehen. Arbeitet die Praxis „karteilos“ mit EDV, lasse ich mir Karteikarten der angeforderten Patientenfälle ausdrucken. Dabei stoße ich häufig auf Ausdrucke wie in der Abbildung 1.

Was fällt dem unbedarften Betrachter hier auf? Vermutlich nichts – denn das ist die Realität in vielen Zahnarztpraxen. Vergleichen Sie bitte dazu den kleinen Ausschnitt aus der korrekt dokumentierten Behandlung, die in Abbildung 2 dargestellt ist. Ja – es handelt sich um die gleiche Behandlung! Während im ersten Fall lediglich für abrechnungsfähig gehaltene Gebührenziffern in der „Dokumentation“ auftauchen, wird im zweiten Fall detailliert beschrieben, wie die Behandlung durchgeführt wurde, welche Materialien zur Anwendung kamen und was mit dem Patienten kommuniziert wurde. „Warum sollen wir uns diesen Stress machen ...“ – fragen mich dann die Praxisinhaber – „... bisher ist doch alles gut gelaufen!“. Nun – wenn alles so prächtig wäre, wäre ich nicht in der Praxis!

Karteikarte 1

Zur Dokumentation ist der Zahnarzt nach § 630f BGB verpflichtet – dazu gesellen sich die Pflichten, die einem Kassenzahnarzt vertraglich auferlegt sind. Der Abbildung 2 kann man entnehmen, dass nur der Behandler selbst eine qualifizierte Dokumentation erstellen kann – denn wie soll die Helferin, die mit der Assistenz beschäftigt ist, z.B. eine „schimmernde Pulpa“ bemerken und später dokumentieren? Auch hier weht mir der eisige Wind der Entrüstung entgegen: „Was – ich soll selbst dokumentieren? Dazu habe ich keine Zeit und welcher Kollege macht das schon!“ Nun – antworte ich dann – die erfolgreichen „Kollegen“, die ich kenne, dokumentieren ihre Behandlung alle persönlich. Und sie haben auch die Zeit dafür, denn sie fassen die Dokumentation als Teil der Behandlung auf. Schaut man sich das Ergebnis der Abrechnung unterm Strich an, so werden im ersten Fall ca. 115 EUR über die Kasse abgerechnet, wobei Cp, bMF und sK im Regressfall wegen fehlender Dokumentation gestrichen würden. Zusammen mit dem Privatanteil ergibt sich für diesen Behandlungsfall ein Honorar von ca. 207 EUR – mit Regressrisiko.

Karteikarte 2

Der Behandler, der korrekt dokumentiert und mit seinem Patienten kommuniziert, erhält 294 EUR – ohne Regressrisiko! Interessiert? Mehr zu diesem und anderen spannenden Themen erfahren Sie in meinem Seminar „GKV einfach schlau!“

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