Abrechnung 24.03.2026
Professionelle Prothesenreinigung: Unterschätztes Must-do in der Prophylaxe (Teil 1)
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Zwar entwickelt sich die Anzahl der Teil- und Vollprothesenträger seit Jahren rückläufig, aber die Prävalenz steigt mit zunehmendem Alter deutlich an. Zurzeit tragen circa 30 Prozent der jüngeren Senior/-innen einen herausnehmbaren Zahnersatz.
Dass Ablagerungen, Verfärbungen und pathogene Keimbesiedelungen in der Mundhöhle und auch an allen herausnehmbaren Prothesen ein großes Gesundheitsrisiko darstellen, ist bekannt und kann nur durch eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR) und professionelle Prothesenreinigung (PPR) erfolgreich reduziert werden. Dabei benötigen insbesondere die vulnerablen Patienten eine ständige Unterstützung, beginnend vom Tag der Eingliederung an.
Laut Präambel der Festzuschuss-Richtlinie ist mit der Herstellung und Eingliederung von Zahnersatz unter anderem auch die Unterweisung des GKV-Patienten im Gebrauch von Zahnersatz inbegriffen. Für Zahnärzt/-innen ist das eine Selbstverständlichkeit, wobei sie ihre Patienten nicht nur über die professionelle Pflege des herausnehmbaren Zahnersatzes (PPR), sondern auch über die gründliche Pflege der noch vorhandenen Zähne (PZR) umfassend aufklären.
Kasse vs. Privat?
Genau wie die PZR, stellt auch die PPR eine selbstständige Leistung dar, die jedoch weder im BEMA noch im BEL II abgebildet ist und deshalb nicht zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann. Als außervertragliche Leistung (alleinige Leistung oder auch im Zusammenhang mit einer PZR, Wiederherstellungsmaßnahmen etc.) stehen verschiedene Berechnungsmöglichkeiten zur Verfügung:
1. Berechnungsmöglichkeit: Chairside, im Praxislabor oder im gewerblichen Labor
Die professionelle Reinigung einer herausnehmbaren Prothese erfolgt immer extraoral und kann sowohl chairside als auch im Praxislabor oder im gewerblichen Labor durchgeführt werden. Demnach kann die Berech-nung als zahntechnische Leistung gemäß § 9 GOZ erfolgen.
2. Berechnungsmöglichkeit: Selbstständige zahnärztliche Leistung
Laut BZÄK-Analogliste kann eine Prothesenreinigung (im Falle einer selbstständigen zahnärztlichen Leistung) auch gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Zur Auswahl einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung ist der DAISY-AnalogieRechner® das Tool der Wahl.
Im Teil 2 in der kommenden ZWP 4/26 wird die Abrechnung einer professionellen Prothesenreinigung (PPR) neben Wiederherstellungen von Zahnersatz (WdF) eingehend beleuchtet.