Abrechnung 24.03.2026

Professionelle Prothesenreinigung: Unterschätztes Must-do in der Prophylaxe (Teil 1)



Die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) liefert den Beweis: Deutschlands Zahnarztpraxen sind Prophylaxe-Weltmeister! So hat sich zum Beispiel die Karieserfahrung bei jüngeren Erwachsenen (35- bis 44-Jährige) seit 1989 halbiert und gleichzeitig ist die Anzahl fehlender Zähne signifikant zurückgegangen. Derart gute Ergebnisse basieren auf individuellen und konsequent durchgeführten Prophylaxekonzepten, auf die wir zu Recht stolz sein sollten.

Professionelle Prothesenreinigung: Unterschätztes Must-do in der Prophylaxe (Teil 1)

Foto: manassanant – stock.adobe.com

Zwar entwickelt sich die Anzahl der Teil- und Vollprothesenträger seit Jahren rückläufig, aber die Prävalenz steigt mit zunehmendem Alter deutlich an. Zurzeit tragen circa 30 Prozent der jüngeren Senior/-innen einen herausnehmbaren Zahnersatz.

Dass Ablagerungen, Verfärbungen und pathogene Keimbesiedelungen in der Mundhöhle und auch an allen herausnehmbaren Prothesen ein großes Gesundheitsrisiko darstellen, ist bekannt und kann nur durch eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR) und professionelle Prothesenreinigung (PPR) erfolgreich reduziert werden. Dabei benötigen insbesondere die vulnerablen Pa­tienten eine ständige Unterstützung, beginnend vom Tag der Eingliederung an.

Laut Präambel der Festzuschuss-Richtlinie ist mit der Herstellung und Eingliederung von Zahnersatz unter anderem auch die Unterweisung des GKV-Pa­tienten im Gebrauch von Zahnersatz inbegriffen. Für Zahnärzt/-innen ist das eine Selbstverständlichkeit, wobei sie ihre Patienten nicht nur über die professionelle Pflege des herausnehmbaren Zahnersatzes (PPR), sondern auch über die gründliche Pflege der noch vorhandenen Zähne (PZR) umfassend aufklären.

Kasse vs. Privat?

Genau wie die PZR, stellt auch die PPR eine selbstständige Leistung dar, die jedoch weder im BEMA noch im BEL II abgebildet ist und deshalb nicht ­zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann. Als außervertragliche Leistung (alleinige Leistung oder auch im Zusammenhang mit einer PZR, Wiederherstellungsmaßnahmen etc.) stehen verschiedene Berechnungsmöglichkeiten zur Verfügung:

1. Berechnungsmöglichkeit: Chairside, im Praxislabor oder im gewerblichen Labor

Die professionelle Reinigung einer herausnehmbaren Prothese erfolgt immer extraoral und kann sowohl chairside als auch im Pra­xislabor oder im gewerblichen Labor durch­geführt werden. Demnach kann die Berech­-nung als zahntechnische Leistung gemäß § 9 GOZ erfolgen.

Tabelle: © OEMUS MEDIA AG (Quelle: DAISY Akademie + Verlag)

2. Berechnungsmöglichkeit: Selbstständige zahnärztliche Leistung

Laut BZÄK-Analogliste kann eine Prothesenreinigung (im Falle einer selbststän­di­gen zahnärztlichen Leistung) auch gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Zur Auswahl einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung ist der DAISY-AnalogieRechner® das Tool der Wahl.

Tabelle: © OEMUS MEDIA AG (Quelle: DAISY Akademie + Verlag)

Im Teil 2 in der kommenden ZWP 4/26 wird die Abrechnung einer professionellen Pro­thesenreinigung (PPR) neben Wiederherstellungen von Zahnersatz (WdF) eingehend beleuchtet. 

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ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis 03/26

ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis


Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

Seit 32 Jahren ist die ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis das führende Wirtschaftsmagazin für den Zahnarzt. Als General-Interest-Titel deckt sie das gesamte Spektrum der Praxisführung ab.

Das Wirtschaftsmagazin zählt mit seinen 12 Ausgaben im Jahr und einer Auflage von 40.800 Exemplaren zu den frequenz- und auflagenstärksten Titeln im deutschen Dentalmarkt. Zudem enthält jede Ausgabe das Supplement „ZWP spezial“, in dem besondere Themen vertieft werden.

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