Praxismanagement 27.06.2017
Lückenlose Dokumentation: Mehr Sicherheit durch Bits und Bytes
share
Digitale Verwaltung gehört in immer mehr Zahnarztpraxen zum Alltag. Kein Wunder, denn eine durchdachte Software schafft nicht nur Platz und schnellen Zugriff auf relevante Daten, sondern unterstützt das Team auch beim Praxismarketing und zahlreichen Pflichten im Zusammenhang mit der Dokumentation. Damit die Umstellung der Abläufe auf Bits und Bytes nicht nur den Workflow verbessert, sondern auch den Ansprüchen des Gesetzgebers gerecht wird, sind jedoch wichtige Punkte zu beachten.
Im stressigen Praxisalltag sind Zahnarzt und Personal bei der Bewältigung einer Vielzahl von Aufgaben gefordert, die meist parallel zueinander anfallen. Diese Arbeitsschritte erfordern nicht nur ein besonders Maß an Sorgfalt – die zuständigen Mitarbeiter müssen auch lückenlos dokumentieren. Sperrige Aktenschränke, zerfledderte Terminkalender und unleserliche Patientenakten sind dabei nicht hilfreich. Digitale Verwaltung hingegen vereinfacht die täglichen Abläufe, minimiert Fehlerquellen und unterstützt das Team dabei, nachweislich gesetzeskonform zu arbeiten. So entlastet beispielsweise ein digitales Terminbuchmanagement die Fachkräfte an der Rezeption und elektronische Patientenakten stellen mit wenigen Klicks relevante Daten zur Verfügung.
Moderne Software leistet heute jedoch weit mehr, als Papier und Zeit einzusparen. Plant ein Praxisbetreiber beispielsweise den Aus- oder Aufbau seines Prophylaxeangebots, hilft das Programm bei der Entwicklung eines effektiven Recallsystems. Filter werten die einschlägigen Datensätze schnell und detailliert aus – zum Beispiel im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Altersgruppe. Ebenfalls denkbar ist es, die Patienten elektronisch zu kategorisieren und so Kandidaten auszuwählen, die für eine Beratung über dentalästhetische Leistungen, wie Bleaching oder Veneers, infrage kommen. Eine in der digitalen Patientenkarte hinterlegte Markierung gibt dem Behandler einen entsprechenden Hinweis. Bei all den Möglichkeiten, die eine digitale Verwaltung eröffnet, spielen jedoch nicht nur Effizienz und Workflow eine Rolle – der Umgang mit der Software muss auch juristisch „wasserdicht“ sein.
Rund um die Behandlung abgesichert
Bei rechtssicherer Dokumentation kommt es nicht selten auf Detailwissen an, das in dieser Tiefe bei Behandler und Team nicht präsent ist. Branchenkundige Spezialisten wie die OPTI Zahnarztberatung GmbH empfehlen deshalb, sich den nötigen Überblick im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen zu verschaffen. Generell müssen alle Vorgänge vor, während und nach der Behandlung nachvollziehbar sein – auch weil eingegebene Abrechnungspositionen allein keineswegs als dokumentiert gelten. Die Bandbreite der zugänglichen Informationen reicht vom Grund, warum sich der Patient in der Praxis vorstellt, über die Beratung, verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, entsprechende Aufklärung bis zu Empfehlungen im Zusammenhang mit der Nachsorge. Selbstverständlich muss auch die Einverständniserklärung des Patienten dokumentiert werden. Darüber hinaus ist es notwendig, festzuhalten, wer an einer Behandlung oder Operation beteiligt war und welche Instrumente und Medizinprodukte zum Einsatz kamen.
Nachvollziehbare Abläufe
Abgesehen von allen Fakten, die unmittelbar mit der Behandlung des Patienten zusammenhängen, fällt eine Vielzahl weiterer Vorgänge unter die Dokumentationspflicht. Dies betrifft nicht nur die gesamte Hygienekette, sondern auch das Thema Qualitätsmanagement. Als Beispiele sind hier der Hygieneplan, Arbeitsanweisungen oder Protokolle zur Geräteverwaltung zu nennen. So ist der Praxisbetreiber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter in die Bedienung neu angeschaffter Geräte eingewiesen werden. Auch hierbei steckt der Teufel im Detail. Handelt es sich beispielsweise um Medizintechnik, die elektrische Energie in den Blutkreislauf des Patienten einbringt, darf die Einweisung nur von externem Fachpersonal vorgenommen werden. Solche Apparaturen, zu denen unter anderem Defibrillatoren, Laser oder Elektrochirurgiegeräte zählen, werden im Geräteverzeichnis unter Anlage 1 geführt. Oft beinhaltet die rechtssichere Dokumentation zudem Vorgänge, die so gängig erscheinen, dass sie nicht ausreichend bedacht werden. So zum Beispiel die nachträgliche Änderung von Einträgen auf der elektronischen Patientenkarte. Ein solcher Nachtrag muss mit Änderungsdatum sowohl im elektronischen Datenstream als auch auf dem entsprechenden Ausdruck erkennbar sein.
Datenschutz und Identifikation
Datenschutz ist ein weiterer wichtiger Punkt im Rahmen der digitalen Verwaltung. Ein passwortgeschützter Zugang sorgt dafür, dass Unbefugte keinen Zugriff auf Patientendaten erhalten. Dies ist zum Beispiel von Belang, wenn ein Patient im Behandlungsraum mit PC auf den Zahnarzt wartet. Selbstverständlich ist der Praxisbetreiber auch verpflichtet, seine EDV vor Viren und Hacker-Angriffen zu schützen.
Ein sensibles Thema ist außerdem die Qualität von Kennwörtern. In vielen Praxen ist es Usus, dass die Mitarbeiter ihre Initialen als Kennwort festlegen, was eine missbräuchliche Verwendung erleichtert. Nur ein qualitativ sicheres Kennwort gewährleistet eine eindeutige Identifikation, wer genau eine dokumentierte Handlung vorgenommen hat – eine bedeutende Voraussetzung für den rechtsgültigen Nachweis eines Vorgangs.
Die elektronische Unterschrift
Hochentwickelte Software verfügt heute sogar über die Technik, Dokumente zu digitalisieren, die aus rechtlichen Gründen persönlich unterschrieben werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Belehrungen oder Mehrkostenvereinbarungen. Geeignete Unterschriften-Pads ermöglichen es, die Unterschrift sowohl des Patienten als auch des Behandlers zu digitalisieren und zu speichern. Signifikante persönliche Merkmale wie Schreibgeschwindigkeit und Aufdruckstärke werden während der Unterzeichnung ebenfalls dokumentiert. Ein Schriftsachverständiger kann diese biometrischen Daten später ähnlich wie eine handschriftliche Unterschrift prüfen.
Fest steht
Die digitale Verwaltung unterstützt den Zahnarzt und sein Team in allen Belangen des Praxisalltags. Wer hierbei die Rechtssicherheit im Blick behält, hat bei einer Praxisbegehung oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eine ideale Ausgangsposition.