Recht 17.12.2014

Negative Bewertung: Zahnarzt kassiert Niederlage gegen Google



Negative Bewertung: Zahnarzt kassiert Niederlage gegen Google

Foto: © antb/Shutterstock

Ein Göttinger Zahnarzt ging jetzt gerichtlich gegen den Suchmaschinenriesen Google und dessen soziales Netzwerk Google+ wegen der Negativ-Bewertung eines Patienten vor und scheiterte.

Weil sich ein Patient kritisch über eine erfolgte PZR auf der sozialen Plattform Google+ äußerte, zog kürzlich ein Göttinger Zahnarzt vor Gericht und klagte gegen den Datenriesen sowie dessen Netzwerk mit dem Ziel, dass der negativ formulierte Beitrag komplett gelöscht wird (ZWP online berichtete). Die Erfolgsaussichten für den Kläger, diesen Fall zu gewinnen, waren eher gering, da der Bundesgerichtshof erst kürzlich in seinem Urteil das Recht auf freie Meinungsäußerung in Form von Arztverzeichnissen und -bewertungen im Internet stärkte. Die Richter wiesen nun die Klage mit der Begründung zurück, dass die Äußerungen des Patienten subjektive Werturteile und deshalb vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien. Der Zahnarzt habe keinerlei Anspruch auf die Löschung des Eintrages.

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