Recht 04.01.2016

Urteil über negative Internetbewertung für Zahnarzt im März erwartet

Urteil über negative Internetbewertung für Zahnarzt im März erwartet

Foto: © vege – Fotolia

Im Prozess um die negative Bewertung eines Zahnarztes auf dem Internetportal jameda will der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil im März verkünden, teilte das Gericht jüngst mit.

Der Zahnarzt wehrt sich dagegen, dass ihn ein offenbar unzufriedener Patient anonym unter den Punkten „Behandlung“, „Aufklärung“ und „Vertrauensverhältnis“ jeweils mit der Schulnote Sechs bewertete. Die Richter müssen klären, ob der Dentist die Entfernung des Eintrags verlangen kann und ob er Daten über den Nutzer erhalten darf. Ihre Entscheidung wollen die Juristen am 1. März bekanntgeben. (Az.: VI ZR 34/15)

Der Nutzer hatte 2013 angegeben, er könne den Arzt nicht empfehlen und bewertete ihn mit einer Durchschnittsnote von 4,8. Der Mediziner sah dadurch sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangte von dem Portal die Entfernung des Eintrags. Dem kam Jameda zunächst nach, stellte die Bewertung nach einer Prüfung jedoch wieder ins Netz. Der Arzt will nun einen Nachweis dafür, dass der Patient tatsächlich bei ihm war. Der BGH hat am Dienstag darüber verhandelt. Das Gericht muss klären, ob und wenn ja auf welche Weise die Plattform den Besuch des Nutzers beim Arzt beweisen muss. Denkbar wäre dies etwa durch Vorlage von Rezepten oder Rechnungen.

Quelle: dpa

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