Prophylaxe 01.12.2016
Hygienemanagement – Aufbereitung von Prophylaxe-Instrumenten
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Die korrekte Aufbereitung von Medizinprodukten stellt die gesamte zahnärztliche Praxis vor große Herausforderungen. Um diese regelkonform durchzuführen, müssen alle Mitarbeiter einer Praxis über ausreichende Sachkenntnis verfügen. Denn die Aufbereitung fängt nicht erst im Aufbereitungsraum an.
Jeder Prophylaxemitarbeiter dient allein schon durch seine Tätigkeit der Gesundheit, nämlich der Gesundheit im Mund. Die Prophylaxemaßnahmen sollen helfen, Krankheiten an den Zähnen und am gesamten Parodontium rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Letztendlich verfolgen diese Maßnahmen den gleichen Zweck wie das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hier heißt es im §1: „(1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.“
Bei den Prophylaxemaßnahmen muss nun sichergestellt werden, dass alle dafür verwendeten Instrumente, sprich Medizinprodukte, regelkonform und ohne Gefahr einer Infektion sowohl für den Patienten als auch für die Praxismitarbeiter ihre Anwendung finden.
Welche Medizinprodukte kommen nun in der Prophylaxesitzung beispielhaft zur Anwendung und wie müssen diese aufbereitet werden? In der Regel werden folgende Medizinprodukte verwendet:
- zahnärztliches Grundbesteck (Spiegel, Sonde, Pinzette)
- PA-Sonde
- Scaler
- Universalküretten
- Spezialküretten
- Handstück für Ultraschallgerät oder Schallgerät
- supra- und subgingivale Schall-/Ultraschallspitzen
- Aufsätze für Pulver-Wasser-Strahlgerät
- Polierbürsten
- Polierkelche
- Dappenbecher
- grünes Winkelstück oder spezielles Polierwinkelstück
- Hubwinkelstück
- Polier-/Finierspitzen für das EVA-System
- Einmalartikel (Microbrush, Watterollen, Schaumstoffpellet etc.)
Risikobewertung
Nun ist es erforderlich, für alle verwendeten Medizinprodukte die entsprechende Risikobewertung und Einteilung durchzuführen. Dazu heißt es in der KRINKO/BfArM 2016 unter Artikel 1.1: „Für die sachgerechte und angemessene Durchführung der Aufbereitung ist eine entsprechende Risikobewertung und Einstufung der aufzubereitenden Medizinprodukte durchzuführen und zu dokumentieren (QM; s. 1.2.1) [26].“ Weiter heißt es in der KRINKO/BfArM 2016 unter Artikel 1.2.1: „Für die korrekte Einstufung der Medizinprodukte, die Festlegung der Art und die Durchführung der Aufbereitung ist der Betreiber verantwortlich. Die Angaben des Herstellers sind zu berücksichtigen (MPG, MPBetreibV; s. auch DIN EN ISO 17664). Es ist zweckmäßig, bei der Einstufung und Festlegung der Art der Aufbereitung im Hinblick auf die erforderliche Sachkenntnis den für die Hygiene sowie den für die Aufbereitung unmittelbar Zuständigen einzubeziehen (QM).“ Es ist also nicht nur erforderlich, für die verwendeten Medizinprodukte eine Einstufung durchzuführen. Für alle verwendeten Medizinprodukte müssen auch die Herstellerangaben berücksichtigt werden.
Definition der Risikogruppen
Grundsätzlich lassen sich drei Risikogruppen für Medizinprodukte unterscheiden. Zu den unkritischen Medizinprodukten zählen alle Produkte, welche lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen. Als semikritisch werden Medizinprodukte bezeichnet, welche mit der Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen. Kritisch eingestuft werden Medizinprodukte zur Anwendung von Blut, Blutprodukten oder anderen sterilen Arzneimitteln bzw. Medizinprodukten sowie Medizinprodukte, die bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut bzw. an inneren Geweben oder Organen zur Anwendung kommen, einschließlich Wunden.
Unterschieden wird in der Einteilung bei semikritisch und kritisch noch in Gruppe A (ohne besondere Anforderung an die Aufbereitung) und Gruppe B (mit erhöhter Anforderung an die Aufbereitung). Dies kann begründet sein durch technische und konstruktive Eigenschaften des Medizinproduktes wie Hohlräume, Gelenke, Riffen etc.
Ist man sich bei der Bewertung und Einteilung des Medizinproduktes in die entsprechende Gruppe unsicher, empfiehlt die KRINKO/BfArM 2016 die nächsthöhere Gruppe zu wählen (Artikel 1.2.1). Ist nun die Einteilung erfolgt, ergibt sich daraus die Art der Aufbereitung der Medizinprodukte (Tab. 1). Diese muss immer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben erfolgen. Bei der Einteilung in semikritisch und kritisch muss genau überprüft werden, wie dieses Medizinprodukt angewandt wird. Hierzu folgendes Beispiel: zur Erhebung des PSI Indizes wird die WHO-Sonde verwendet. Muss diese nun semikritisch oder kritisch eingestuft werden? Laut Definition des PSI Indizes wird die Sonde mit leichtem Druck in den Sulkus eingeführt, ohne das Gewebe zu durchstechen. In der Definition für semikritisch einzustufende Medizinprodukte heißt es: Medizinprodukte, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen. Also ist die WHO-Sonde semikritisch einzustufen. Wird diese aber mit dem Ziel verwendet, Gewebe zu durchstechen, dann muss diese als kritisches Medizinprodukt eingestuft werden. Denn dort heißt es: Medizinprodukte zur Anwendung von Blut, Blutprodukten oder anderen sterilen Arzneimitteln/sterilen Medizinprodukten, und Medizinprodukte, die bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, bzw. an inneren Geweben oder Organen zur Anwendung kommen, einschließlich Wunden. Hierbei ist vor allem zu beachten, ob das Medizinprodukt bestimmungsgemäß Haut oder Schleimhaut durchdringt UND dabei mit Blut in Kontakt kommt.
Aufbereitung der Medizinprodukte
Vor der eigentlichen Reinigung, Desinfektion und ggf. Sterilisation sollte bei starker Verschmutzung eine Vorreinigung erfolgen. Diese kann manuell oder unter Zuhilfenahme eines Ultraschallgerätes erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass es nicht zu einer Proteinfixierung kommt. Mit der Vorreinigung wird verhindert, dass es zur Verhärtung der Verschmutzung kommt. In Tabelle 2 werden die entsprechenden Aufbereitungsprozesse veranschaulicht.
Für alle Aufbereitungsprozesse (Tab. 2) sind immer die Herstellerangaben zu beachten. Alle Prozesse müssen in praxisindividuellen Standardarbeitsanweisungen festgehalten werden. Werden manuelle Verfahren angewandt, kann es erforderlich sein, zusätzlich in regelmäßigen Intervallen Restproteinbestimmungen durchführen zu lassen. Daher ist maschinellen validierten Verfahren der Vorzug zu geben.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Praxismitarbeiterin über umfassende Hygienesachkenntnisse verfügen sollte, um einen optimalen Beitrag zur Gesundheit des Patienten und für sich leisten zu können.