Praxis

Masernimpfpflicht gilt jetzt uneingeschränkt

Branchenmeldungen 17.08.2022
Die Masernimpfpflicht gilt seit 1. August für alle Mitarbeitenden in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen und damit auch für das Personal in Arztpraxen. Die Übergangsfrist , welche es bis Ende Dezember 2021 gab, ist am 31. Juli ausgelaufen.

Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln

Branchenmeldungen 16.08.2022
Bei der jüngsten Risikobewertung des Stoffes Titandioxid konnte eine erbgutschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Seit dem 8. August... Bei der jüngsten Risikobewertung des Stoffes Titandioxid konnte eine erbgutschädigende Wirkung...

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