Branchenmeldungen 15.04.2020
Sofortprogramm: 100 Prozent Förderung bis maximal 4.000 Euro
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Zahnarztpraxen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, erhalten einen Zuschuss für Beratungsleistungen in Höhe von 100 Prozent, max. 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung) bis zum 31.12.2020. Es gibt auch keine Vorfinanzierung durch die Praxis. Das Beratungsunternehmen rechnet direkt mit dem Bund ab.
Die Auswirkungen des Coronavirus haben unter anderem das deutsche Gesundheitswesen in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Die wirtschaftlichen Folgen sind unter anderem Kurzarbeit, Ausfall von Praxismitarbeitern, Wegfall von Patienten und Prophylaxe Behandlungen, verkürzte Praxisöffnungszeiten oder gar die Schließungen der Praxis.
Diesen negativen Auswirkungen – insbesondere für Zahnarztpraxen – gilt es entgegenzutreten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat daraufhin die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler zunächst bis 31. Dezember 2020 im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Mit der Modifizierung leistet der Bund schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung.
Neue Inhalte und Ergänzungen für betroffene Praxen
• Antragsberechtigt sind Zahnarztpraxen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die Praxen müssen wie auch in der weiterhin gültigen Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen.
• Die betroffenen Zahnarztpraxis erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100%, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
• Es können von betroffenen Praxen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratung (z.B. Qualitäts- und Hygienemanagement) im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
• Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge von der Zahnarztpraxis zu tragen.
• Aufgrund der 100 %-Förderung werden die antragsberechtigten Zahnarztpraxen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Dementsprechend wird im Rahmen des Verwendungsnachweises – im Gegensatz zu den üblichen Bedingungen der Rahmenrichtlinie – kein Kontoauszug vom antragstellenden Unternehmen eingereicht.
• Der Zuschuss wird von der BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
• Anträge auf Förderung einer z.B. Qualitäts- und/oder Hygienemanagement Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31.12.2020 gestellt werden.
• Die Ergänzung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows wurde am Donnerstag den 02.04.2020 im Bundesanzeiger (Banz AT 02.04.2020 B5) veröffentlicht.
Unser Tipp
Praxen, die gerne ein Qualität-, Hygiene- und/oder Datenschutzmanagement einführen möchten, können sich gerne an die Qualitäts-Management Beratung Christoph Jäger wenden. Wir beraten Sie gern und erstellen für Ihre Praxis die Förderanträge und wickeln die behördlichen Vorgaben ab. Die ausgeschrieben Fördermittel reichen „fast“ für die Einführung von zwei Managementsystemen in Ihre Praxisorganisation.
Kontakt
Qualitäts-Management-Beratung
Christoph Jäger
Enzer Straße 7
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