Branchenmeldungen 22.04.2016
Verbraucherschutz klagt an: Zahnpasta nicht „medizinisch“
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Der Aargauer Verbraucherschutz hat erneut einen Hersteller von Zahnpasta abgemahnt, der sein Produkt mit „medizinisch“ kennzeichnete. Dies sei in der Schweiz ohne wissenschaftlichen Beweis, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, nicht zulässig. Auch das Bundesgericht hat dem jetzt stattgegeben.
Firmen, die ihre Produkte mit dem Hinweis „medizinisch“ versehen, suggerieren beim Verbraucher, dass es sich unter anderem um Arzneimittel handelt und durch die Einnahme lindernde oder gar heilende Wirkung eintrete. Da dies in Bezug auf Zahnpasta nicht zutrifft, weil sie lediglich zur Prophylaxe und Mundhygiene dient, gilt das Attribut „medizinisch“ in diesem Zusammenhang als verbotene Werbung. Der betreffende Hersteller muss nun den Aufdruck der Zahnpasta für den Vertrieb in der Schweiz ändern, so der Beschluss des Bundesgerichts.
Quelle: Aargauer Zeitung