Branchenmeldungen 12.04.2016
Zahnarzt verweigert Behandlung einer Muslimin
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Weil eine Muslimin ihm zur Begrüssung nicht die Hand schütteln wollte, verweigerte ihr ein Zahnarzt in Luzern die Behandlung. Höflichkeit und Religion stehen sich in diesem Streitfall nun gegenüber, bei dem die ganze Nation eifrig mitdiskutiert.
Die Muslimin, die in der Schweiz aufwuchs und erst vor wenigen Jahren zum Islam konvertierte, sieht sich vom Luzerner Zahnarzt klar diskriminiert. Laut ihrer Religion darf sie Männern nicht die Hand geben, eine medizinische Versorgung durch einen männlichen Arzt aus gesundheitlichen Gründen sei aber in Ordnung. Ausserdem wirft sie ihm vor, seinen Eid gebrochen zu haben, da er Not leidende Patienten behandeln müsse.
Der Zahnarzt kann diese Verhaltensrichtlinien hingegen gar nicht nachvollziehen, besonders, da die Frau in der Schweiz aufgewachsen ist und eigentlich weiss, dass zu einer freundlichen Begrüssung auch ein Händedruck gehört. Dass er gegen den Hippokratischen Eid verstossen hätte, sieht er natürlich auch anders. Laut ihm handelte es sich nicht um einen zahnärztlichen Notfall, weshalb er die Behandlung zu Recht ablehnte. Schliesslich haben nicht nur Patienten einen Anspruch auf freie Zahnarztwahl, sondern auch Ärzte auf freie Patientenwahl.
Quelle: 20 Minuten