Praxis

Hinweisgeberschutzgesetz für Zahnarztpraxen

Praxismanagement 19.07.2023
„Unternehmen mit 50 bis 250 Beschäftigten müssen die Umsetzung bis zum 17. Dezember 2023 durchführen,“ erläutert Dipl.-Betriebswirt Hans-Gerd Hebinck, „so sieht es das Gesetz vor.“ Gezählt wird nach Köpfen, dazu zählen auch Aushilfen und Azubis.

Dr. Andrea Albert: eine waschechte Freiberuflerin

Statements 14.07.2023
Der FVDZ Bayern ist erfreut über die Wahl von Dr. Andrea Albert zur 2. Vizepräsidentin des VFB in Bayern. Die Zahnärztin verkörpert mit ihrem... Der FVDZ Bayern ist erfreut über die Wahl von Dr. Andrea Albert zur 2. Vizepräsidentin des...

Kinderzahnmedizin: There is NO glory in prevention

Patienten 13.07.2023
Zunehmend wurde die frühkindliche Karies aus der Wahrnehmung der Zahnärzte durch Erkrankungen wie die Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation... Zunehmend wurde die frühkindliche Karies aus der Wahrnehmung der Zahnärzte durch Erkrankungen...

Verbot von Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten

Recht 07.07.2023
Nach Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» hat der Bundesrat beschlossen, die Werbung für Tabakprodukte und... Nach Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» hat der Bundesrat...

Hinweisgeberschutzgesetz: Das müssen Unternehmen beachten

Recht 05.07.2023
Das HinSchG trat mit 2. Juli in Kraft. Arbeitnehmer können dann nicht nur straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße ihres Arbeitgebers gegen europäisches... Das HinSchG trat mit 2. Juli in Kraft. Arbeitnehmer können dann nicht nur straf- oder bußgeldbewehrte...

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