Abrechnung 29.09.2023
Patientenaufklärung? Dafür habe ich keine Zeit!
share
Wurzelbehandlungen werden häufig zulasten der Krankenkasse abgerechnet, obwohl dies nach den Richtlinien nicht zulässig gewesen wäre. In Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden solche Honorare dann gestrichen und die Praxis hat nicht nur die Einnahmen eingebüßt, sondern auch die Behandlungszeit verloren, die anderweitig hätte genutzt werden können.
Eine Wurzelbehandlung ist nur dann Vertragsleistung, wenn zum Zeitpunkt der Diagnose eine ausreichend gute Zugänglichkeit, Erreichbarkeit und Auffindbarkeit des zu behandelnden Wurzelkanalsystems vorliegt sowie die Möglichkeit des bakteriendichten Verschlusses gegeben ist.
Für die Wurzelbehandlung von Molaren sind neben den genannten anatomischen Bedingungen zusätzlich die topografischen Einschränkungen der Richtlinie B III (9) zur konservierenden Behandlung zu berücksichtigen.
Die gute Mitarbeit des Patienten ist ebenfalls ein Gesichtspunkt. Hat ein Patient in der Vergangenheit Termine versäumt, so besteht ein erhöhtes Risiko, dass auch Folgetermine z. B. nach einer „Med“ nicht wahrgenommen werden und es Wochen und Monate bis zum Wurzelfüllungstermin dauert. Wegen der ungünstigen Prognose ist es auch in solchen Fällen schon zu Honorarkürzungen gekommen.
Ist es klar, dass die Wurzelbehandlung nicht zulasten der Kasse vorgenommen werden kann, so ist dieser Umstand dem Patienten, der selbstverständlich davon ausgeht, dass seine Behandlung für ihn kostenfrei ist, nur über eine umfassende Aufklärung zu vermitteln. Komme ich in meinen Praxisberatungen auf dieses Thema zu sprechen, bekomme ich von den Behandlern Reaktionen zu hören wie: „
Wenn ich über das alles aufkläre, dann kommt der Patient nicht wieder“, „Wenn Sie wüssten, wie mein Praxisalltag ausschaut, ich habe für die Aufklärungen keine Zeit, das Wartezimmer ist so voll!“ oder auch „Aufklärungen? Dafür habe ich schlichtweg keine Zeit und bezahlt wird mir diese Zeit auch nicht.“
Laut BGB § 630e ist ein Patient vor einer Behandlung aufzuklären über:
- Die übliche Vorgehensweise.
- Die wichtigsten Risiken der Behandlung.
- Die wichtigsten Risiken der Nichtbehandlung.
- Grundsätzliche Behandlungsalternativen.
- Die Kosten der Behandlung.
Diese Aufklärung muss in der Kartei so dokumentiert werden, dass ein Fachkundiger den Eindruck einer umfassenden Aufklärung erhält. Wichtig ist auch die Aufklärung über die Notwendigkeit von Röntgenaufnahmen. Wollen sich Patienten wegen der Strahlenbelastung nicht röntgen lassen, so ist wegen der fehlenden Indikations- und Abschlussaufnahme eine Behandlung zulasten der GKV nicht indiziert. Auch nach erfolgter Wurzelbehandlung sind laut KC-Richtlinie acht Röntgenkontrollen gefordert:
„Bei Erhaltung der Zähne durch Methoden der Pulpaüberkappung und Wurzelkanalbehandlung soll in angemessenen Zeitabständen eine klinische und ggf. eine Sensibilitätsprüfung bzw. röntgenologische Kontrolle des Heilerfolges durchgeführt werden.“
Wie kann man nun rechtskonform und dennoch zeitsparend aufklären? Mit vorgefertigten Aufklärungsbögen – auch wenn sie digital auf einem Tablet präsentiert werden – ist es mühsam. Außerdem fehlt bei dieser Vorgehensweise die präzise wirtschaftliche Aufklärung über die zu erwartenden Kosten der Behandlung, die man nur über einen individuellen Behandlungsplan ermitteln kann. Erst aus Befund und Therapieplan lässt sich ein individueller Aufklärungsbogen erzeugen, der genau auf den Patientenfall zugeschnitten ist und dann nur das enthält, was auch gemacht werden soll. Diese Vorgehensweise ist in der Synadoc-CD implementiert und kürzlich erhielt ich dazu folgende Rückmeldung von einem Anwender:
„Habe ich gestern einer Patientin die Aufklärungen aus der Synadoc-CD nach der Beratung mitgegeben, und dann kam die Patientin zur nächsten Sitzung und berichtete, dass sie sich sehr bedankt für die hervorragende Aufklärung. Sie hat vorher noch bei keinem Zahnarzt solch eine gute Aufklärung erhalten. Das hat mich so motiviert, dass ich jetzt vor vielen Behandlungen die Aufklärungen weitergebe. Geht ja so einfach mit Ihrem Programm!“
Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.