Praxismanagement 30.08.2019

Compliance im Zeitalter der Digitalisierung ...



Compliance im Zeitalter der Digitalisierung ...

... und was es damit genau auf sich hat

Unter dem Begriff Compliance ist die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu verstehen. Es geht also um die sogenannte Regeltreue eines jeden Praxisinhabers, was angesichts des hochregulierten Gesundheitsmarktes eine große Bürde darstellt. Der vorliegende Beitrag umreißt die Kernpunkte zum Thema Compliance. In Zeiten sich ständig wandelnder und vor allem wachsender gesetzlicher Anforderungen sollte jede Zahnarztpraxis über ein Compliance-System verfügen. Doch was ist das eigentlich genau?

Beurteilung/Prüfung der Istsituation und Zukunftskonzept

In einem ersten Schritt sind zunächst einmal eine Bestandsaufnahme und eine Bestandsprüfung durchzuführen. So sind zum Beispiel die aktuellen Praxisverträge – insbesondere dann, wenn der Vertragsabschluss schon einige Zeit (oder Jahre) zurückliegt, als noch andere gesetzliche Regelungen galten – einer Risikoprüfung zu unter­ziehen oder die Webseite und der Außenauftritt an sich auf Aktualität und Richtigkeit zu prüfen.

Wichtig dabei ist, diese Beurteilung nicht stetig aufzuschieben. Denn oftmals werden diese Themen unter Zeitdruck und nicht mit der notwen­­digen Sorgfalt aufgearbeitet; dies zum Beispiel bei einem anstehenden Pra­xisverkauf, einer Aufnahme eines Praxispartners, einem Umzug etc., was dazu führt, dass unter Umständen ungünstige Kompromisse einzugehen sind.

In einem zweiten Schritt ist ein trag­fähiges Konzept auszuarbeiten, mit dem sichergestellt wird, wie und auf welche Art und Weise die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen für die Zukunft konkret gewährleistet wird.

Cybersicherheit ein Compliance-Thema

Diese Sorgfältigkeitsprüfung ist im di­gitalen Zeitalter durch einige Punkte – wie zum Beispiel die Cybersicher­heit – zu ergänzen.

Muss das sein? Schließlich legt der massenhafte Gebrauch von WhatsApp im beruflichen Bereich nahe, dass sich viele Menschen eigentlich gar nicht so richtig dafür interessieren, was mit ihren Daten geschieht. Die Tatsache, dass WhatsApp Zugriff auf die auf dem Smartphone gespeicherten Telefonkontakte erhält, wird augenscheinlich hingenommen. Gleiches gilt für die Ansichten des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit oder der Rechtsprechung (z. B. Amtsgericht Bad Hersfeld, Beschluss vom 20.3.2017, Az.: F 111/17 EASO), nach denen der Gebrauch von WhatsApp im beruflichen Bereich einen Da­tenschutzverstoß darstellt. So weit so gut (oder auch nicht).

Bei Gesundheitsdaten sollte eine hohe Sensibilisierung vorliegen. Denn diese stellen längst ein teures Wirtschafts­gut dar, für deren Sammeln viele Unternehmen Ausgaben in Millionenhöhe zu verzeichnen haben. Diese Daten müssten deshalb eigentlich besonders geschützt sein. Müssten. Eigentlich.

Wie kommt es dann, dass in 22 von 25 getesteten Arztpraxen mehrere Benutzer dieselbe Zugangskennung mit einfacher oder sogar gar keinem Passwort benutzen? Dies zeigt eine aktuelle Untersuchung des Gesamt­verbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass neun von zehn Ärzten leicht zu erratende Passwörter wie „Behandlung“, „Praxis“ oder den Namen des Arztes ver­­wen-den. Zudem finden sich von jeder zehnten Arztpraxis und sogar von 60 Pro­zent der Kliniken E-Mail- und Passwortkombinationen im sogenannten Darknet.

Risikofaktoren verringern

Fünf große Risikofaktoren in Praxen – die mit einem geringen organisatorischen und finanziellen Aufwand besei­-tigt bzw. minimiert werden können – sind:

  fehlende oder einfache Passwörter und Zugänge

  arglose Mitarbeiter

  fehlende oder unregelmäßige Datensicherungen

  fehlende oder unregelmäßige Sicherheits-Updates

  kein Notfallplan

Es kommt neben rechtlichen Gesichtspunkten also auch auf technische Details an. Die Vorhaltung von zum Bei­spiel regelmäßigen Datensicherungen oder Sicherheits-Updates ist per se nicht kompliziert; doch es muss eben daran gedacht werden.

Insofern ist Cybersicherheit definitiv ein Thema, mit dem sich jeder Unter­neh­mer bzw. Praxisinhaber bereits aus Eigeninteresse beschäftigen sollte. Einerseits sehen rechtliche Normen, wie zum Beispiel die DSGVO, empfind­liche Bußgelder vor (daneben drohen Anwaltskosten). Andererseits ist der Imageschaden bei einem erfolgreichen Angriff enorm, denn die Patienten verlieren das Vertrauen.

Praxisempfehlung

Da nach Angabe der GDV acht von zehn Arztpraxen in Deutschland – und damit 78 Prozent – nach eigener Ansicht ihre Arbeit bei einem erfolg­reichen Cyberangriff einstellen oder stark einschränken müssten, sollten erfolgreiche Unternehmer/Praxisinhaber die Augen hiervor nicht verschließen und ihr Compliance-System um digitale Punkte ergänzen, neugestalten oder einführen.

Weiterhin werden im Rahmen eines Com­pliance-Systems wie dargelegt der Ist­zustand überprüft und be­stehende Praxisverträge (Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag, Arbeitsverträge etc.) ebenfalls einer Risikoüberprüfung unterzogen, sodass Risiken präventiv ausgeschaltet oder zumindest verringert werden können. Auch dies sichert den langfristigen Erfolg der Praxis.

Daneben sollte sich jeder Praxisinha­ber auch selbst fragen, wie er zu dem Schutz der Gesundheitsdaten beitragen kann. Denn der tatsächliche Wert von Gesundheitsdaten ist für die meisten Menschen kaum greifbar; definitiv ist es bzw. wird es allerdings so sein, dass derjenige, der über die meisten Daten verfügt, auch gleichzeitig die größte Macht besitzt bzw. besitzen wird. Deshalb dürfen Gesundheits­daten auch nur für denjenigen ein­seh­bar sein, für den sie auch bestimmt sind.

Der Beitrag ist in ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

Foto Teaserbild: © stokkete – stock.adobe.com

Mehr News aus Praxismanagement

ePaper