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Profil
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Anna Stenger, LL. M.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Lyck+Pätzold. healthcare. recht
Nehringstraße 2
61352 Bad Homburg
Deutschland
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Kurzvita

Sie begleitet die berufliche Tätigkeit der jeweiligen Leistungserbringer von der Approbation über die Zulassung bis zum Verkauf der Praxis, insbesondere im Bereich von Kooperationen. Dabei geht es zunächst um die Wahl der im jeweiligen Einzelfall geeigneten Kooperationsform sowie im Anschluss um die vertragliche Gestaltung unter Berücksichtigung aller gesellschaftsrechtlichen, berufsrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Besonderheiten.

 

Eine weitere ihrer Kernkompetenzen liegt in der Begleitung von M&A Transaktionen von Unternehmen im Gesundheitsmarkt. Aufgrund ihrer Marktkenntnis und ihrem Fachwissen ist sie kompetenter Ansprechpartner in allen medizinrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im gesamten Transaktionsprozess von der von der Anbahnung der Transaktion über die Durchführung der Due Diligence bis hin zur Verhandlung und Gestaltung der erforderlichen Verträge.

 

Darüber hinaus gehört die Beratung der (zahn-)ärztlichen Leistungserbringer als auch Medizinproduktehersteller sowie Verbände und Institutionen in Fragen der Compliance im Gesundheitswesen zu ihren Spezialgebieten.

 

Frau Rechtsanwältin Stenger publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften und referiert zu den Themen Antikorruption im Gesundheitswesen, Compliance und dem Werbe- und Berufsrecht der Heilberufe.

Artikel auf ZWP online

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Recht 14.03.2017

Korruptionsfrei durch die Internationale Dental-Schau (IDS)

Die erste IDS nach Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes öffnet im März ihre Tore. Doch wie kommen Zahnärzte und Dentalindustrie durch die Messetage, ohne sich nach den neuen Strafvorschriften der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar zu machen?
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Recht 06.02.2017

Wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Zahnarztes

Neben der Selbstbestimmungs- und der Sicherungsaufklärung des Patienten gehört auch die Aufklärung über wirtschaftliche Risiken zu den Pflichten des Arztes. Hierbei handelt es sich um eine Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag, deren Schutzgut allein die Vermögensinteressen des Patienten sind.
Recht 23.01.2017

BGH: Verordnung ohne Leistung ist eine strafbare Untreue

Ein Beschluss des BGH zeigt, dass sich ein Vertragsarzt der Untreue schuldig macht, der Leistungen in dem Wissen verordnet, dass sie gar nicht erbracht, aber abgerechnet werden. Insoweit besteht gegenüber den Krankenkassen eine Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes.
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Recht 19.08.2016

Schlechte Praxisverträge können teuer werden

Egal um welchen Praxisvertrag es geht, denken Sie immer daran: Ihre Unterschrift unter einen Praxisvertrag kann Sie reich machen. Oder ruinieren. Deswegen sollten Sie Ihre Verträge kennen und laufend auf Aktualität prüfen.
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Recht 15.03.2016

Behandlung von Minderjährigen – Haftungsfalle Einwilligung

Bei der Behandlung Minderjähriger ist grundsätzlich die Zustimmung beider Eltern erforderlich, sofern ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Allerdings ist je nach Schwere des Eingriffs zu unterscheiden, ob Zahnärzte auch auf die Einwilligung eines Elternteils vertrauen können.
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Praxismanagement 19.11.2015

MVZ als Alternative zu Juniorpartnern

Seit dem Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes können auch Zahnärzte Medizinische Versorgungszentren gründen. Dies stellt insbesondere für Praxen auf Wachstumskurs eine gute Alternative zur Aufnahme von Juniorpartnern dar, die mit vielen Risiken behaftet ist.

Artikel in Publikationen

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Endodontie Journal

Rechts-Tipp: Wie steht es um die Rechtssicherheit der digitalen Zahnarztpraxis?

Jahr 2019, Ausgabe 02, Seite 44 Autoren: Christian Erbacher, LL.M., Anna Stenger, LL.M.

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ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis

Interview: Kein Geheimnis: Der Zahnarzt muss und will Rendite machen und seine Praxis mit Gewinn betreiben

Jahr 2018, Ausgabe 12, Seite 30 Autoren: Christopher Gau im Gespräch mit Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Update zur Telematikinfrastruktur –Wird es jetzt ernst?

Jahr 2018, Ausgabe 04, Seite 56 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Nicht jeder darf seine Praxis als „Klinik“ bezeichnen

Jahr 2018, Ausgabe 03, Seite 54 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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Oralchirurgie Journal

Recht: Urteil zur Anwendung einer nicht anerkannten Behandlungsmethode

Jahr 2018, Ausgabe 03, Seite 42 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Von der Frisur bis zur Unterwäsche – was darf der Arbeitgeber vorgeben?

Jahr 2018, Ausgabe 02, Seite 46 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Vorsicht mit Verlosungen und Pauschalpreisen bei ästhetischen Eingriffen

Jahr 2018, Ausgabe 01, Seite 38 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Keine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern

Jahr 2017, Ausgabe 04, Seite 46 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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Digital Dentistry

Das E-Health-Gesetz: Digitale Vernetzung des Gesundheitswesens

Jahr 2017, Ausgabe 03, Seite 28 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Unzulässige Werbung für Folgekostenversicherung

Jahr 2017, Ausgabe 03, Seite 46 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Kosmetische Operationen: Besondere Anforderungen an die Aufklärung

Jahr 2017, Ausgabe 02, Seite 48 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Botulinum- und Hyaluronsäure-­Injektionen – Wer darf was?

Jahr 2017, Ausgabe 01, Seite 76 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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Erwähnungen in Publikationen

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FA Face

Haftungsfalle: Praxishomepage – Wie ist es um Ihren Internetauftritt bestellt?

Jahr 2019, Ausgabe 01, Seite 48 Autoren: Anne Stenger

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Erwähnungen auf ZWP online

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