Branchenmeldungen 10.02.2021
Brexit: Ende der Anerkennung von Berufsabschlüssen
Mit Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich seit dem 1. Januar 2021 wurde die automatische Anerkennung von Berufsabschlüssen, damit auch von zahnmedizinischen Abschlüssen, aufgehoben.
Es gilt ein Bestandsschutz für alle vor dem Stichtag eingereichten Anträge. Alle neuen Anträge auf Anerkennung hingegen unterliegen dem Verfahren für Drittstaaten, sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der Europäischen Union. Dies bedeutet ein erhöhter zeitlicher wie bürokratischer Aufwand für neue Antragsstellungen.
Quelle: Klartext der Bundeszahnärztekammer 01/2021