Branchenmeldungen 06.01.2015
Zahnarzthelferinnen ergaunern 50.000 Euro
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Im Raum steht eine Summe von knapp 50.000 Euro. Um diesen Betrag haben zwei gewiefte Zahnarzthelferinnen den Inhaber einer Vilshofener Praxis gebracht. Der Fall wurde kürzlich am Amtsgericht Passau verhandelt.
Tatort Arbeitsplatz: Mit Diebstahl, Betrug oder Veruntreuung durch die eigenen Praxismitarbeiter setzt man sich als Praxisinhaber und Unternehmer zugleich nur sehr ungern auseinander. Ein Vilshofener Zahnarzt musste sich nun aber doch dieses Themas annehmen und eingestehen, dass er zwei seiner Zahnarthelferinnen die Buchhaltung wohl besser nicht anvertraut hätte, denn sie zweigten in dem Zeitraum von 2007 bis 2010 ca. 50.000 Euro ab.
Statt ordnungsgemäß zu buchen, landete bei zahlreichen Rechnungen für Privatleistungen das Geld in der eigenen Tasche. Für diese dreiste Gaunerei mussten sich die beiden Frauen nun vor dem Amtsgericht Passau verantworten. Eine Dame des Gauner-Duos plagte zwischenzeitlich dann wohl doch das schlechte Gewissen und so zahlte sie einen Teil des gestohlenen Geldes zurück. Aufgrund des Untreue-Vorwurfs können seitens der Richter bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden. Das Urteil steht noch aus.