Praxismanagement 28.09.2023

Was geht: Modell Leasing oder Modell Kaufen?



Was geht: Modell Leasing oder Modell Kaufen?

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Bei Reinvestitionen in die eigene Praxis stellt sich oft die Frage: Kaufe ich das Gerät für einen (hohen) Einmalpreis oder schone ich meine Liquidität und lease das neue Gerät für eine monatlich gleichbleibende Leasingrate? Einen Grundsatz, was richtig oder falsch ist, gibt es nicht. Was hinter der jeweiligen Entscheidung steht, erklärt dieser Beitrag.

Bei der Frage „Leasen oder Kaufen?“ tun sich diverse wirtschaftliche und steuerliche Unterschiede auf, die man für die eigene Entscheidung geprüft haben sollte.

Modell Leasing

Das klassische Leasing wird mit einer Leasinggesellschaft über einen festen Zeitraum zu einer monatlichen Leasinggebühr vereinbart. Hier ist es üblich, dass dem Zahnarzt ein medizinisches Gerät für drei bis fünf Jahre in seiner Praxis zur Verfügung steht und nach Ablauf der Laufzeit zu einer Abschlussgebühr erworben werden kann.

Wirtschaftlich bedeutet dies für den Zahnarzt eine feststehende monatliche Belastung und ein festgelegter Planungszeitraum, in dem das medizinische Gerät genutzt werden kann. Steuerlich wird in der Regel die gesamte Leasingrate als Betriebsausgabe gewinnmindernd berücksichtigt und das medizinische Gerät findet sich nicht im Anlagevermögen der Praxis wieder. Dies liegt daran, weil der Zahnarzt zwar der Nutzer des Gerätes ist, das Eigentum dennoch weiterhin der Leasinggesellschaft zugerechnet wird und es dadurch nicht zu einem tatsächlichen Eigentumsübergang kommt.

Sonderzahlung

Bei vielen Leasingangeboten kann man zu Beginn der Leasinglaufzeit eine Sonderzahlung leisten. Diese Sonderzahlung ist ebenfalls in Gänze als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindert den Gewinn. Allerdings führt die Sonderzahlung auch dazu, dass der Leasingvertrag früher ausläuft und man dann entweder ein neues Gerät leasen muss oder das Gerät übernommen wird und dann keine steuermindernden Betriebsausgaben mehr getätigt werden plus der höhere Gewinn zu einer höheren Steuerbelastung führt. In diesem Zusammenhang wird oft von „Steuersparmodellen“ gesprochen. Man muss allerdings immer zwischen einer Steuerersparnis und einer Steuerverschiebung unterscheiden. Eine Steuerminderung erreicht man nur, wenn über den gesamten Betrachtungszeitraum weniger Steuern gezahlt werden. Eine Steuerverschiebung hingegen bedeutet unterm Strich die gleiche Steuerlast, aber verteilt auf unterschiedliche Zeiträume – hier spielt dann nur noch der Zinsvorteil eine Rolle.

Das heißt unterm Strich …

Leasing kann vorteilhaft sein, wenn man nicht über genügend Eigenmittel für eine Finanzierung verfügt und sich gegenüber der Bank nicht einem Rating unterziehen möchte oder bei der Bank mit schlechten Zinskonditionen zu rechnen ist. Dieser Vorteil wird einem selbstverständlich nicht geschenkt. Diese wirtschaftlichen Aspekte sind immer in der Leasingrate mit eingepreist, denn schließlich ist ein Leasing im weitesten Sinne wie eine Finanzierung.

Wenn man die Leasingraten mit den Leasingmonaten multipliziert, wird man in der Regel feststellen, dass das Ergebnis wesentlich höher ist als der eigentliche Kaufpreis des Gerätes. Diese Differenz bildet den Finanzierungskostenanteil ab. Bei dieser Berechnung unbedingt die Schlussrate miteinbeziehen.

Aufgepasst Leasing!

Manche Leasingverträge verlängern sich am Ende der Laufzeit automatisch, und so kann es passieren, dass ein abbezahltes Gerät monatlich weiter finanziert wird, obwohl es ggf. auch zu einer geringen Abschlussrate hätte erworben werden können. Am besten kündigt man direkt nach Abschluss den Leasingvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, damit es nicht zu dieser Situation kommt.

Modell Kaufen

Anders sieht es beim Kauf eines Gerätes aus. Wirtschaftlich und zivilrechtlich geht das Eigentum bei einem Kauf in dem Moment der Kaufpreiszahlung auf den Zahnarzt über. Je nach Art des Gerätes fällt der Kaufpreis entsprechend hoch aus und der Kauf kann eine Belastung der verfügbaren Liquidität bedeuten. In vielen Fällen wird daher auf eine Finanzierung über eine Bank zurückgegriffen.

Steuermindernde Abschreibung

Wirtschaftlich kann man in der Regel beim Kauf über einen längeren Zeitraum mit dem erworbenen Gerät planen; regelmäßig kann man von fünf bis zehn Jahren Planungszeitraum (übliche Abschreibungsdauer) ausgehen. Teilweise sind medizinische Geräte auch nach Ablauf dieser Zeit noch einsatzfähig. Steuerlich werden hier keine monatlichen Zahlungsraten als Betriebsausgabe geltend gemacht. Das gilt auch bei einer Fremdfinanzierung über die Bank, denn die Rückzahlung von Geld stellt keine Betriebsausgabe dar. Aus steuerlicher Sicht wird das Gerät im Anlagevermögen des Zahnarztes aktiviert und über einen üblichen Nutzungszeitraum steuermindernd abgeschrieben. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel fünf bis zehn Jahre. Bei acht Jahren wird zum Beispiel jährlich ein Achtel des Kaufpreises steuermindernd berücksichtigt; dies ist das Pendant zur Leasingrate bei den Betriebsausgaben. Wenn man den Kaufpreis und ggf. die an die Bank zu zahlenden Zinsen addiert, dann kann man diesen Wert mit der Summe der Leasingraten vergleichen.

Steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten

Beim Kauf gibt es zwar keine Möglichkeit der Sonderzahlung, die man steuerlich geltend machen kann, allerdings gibt es steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten von bis zu 20 Prozent des Kaufpreises, die man für viele Wirtschaftsgüter geltend machen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gewinn der Praxis nicht größer als 200.000 Euro ist.

Aufgepasst Kauf!

Im ersten Jahr wird die Abschreibung zeitanteilig gerechnet. Bei einer Anschaffung im Dezember ist für ein Gerät, das über acht Jahre abgeschrieben wird, im ersten Jahr nur ein Zwölftel von einem Achtel anzusetzen. Das ist der Grund, warum größere Anschaffungen zum Jahresende in der Regel nicht dafür geeignet sind, die Steuerlast in diesem Jahr maßgeblich zu mindern.

Fazit

Aus steuerlicher Sicht ist weder eine Leasing- noch eine Kaufentscheidung ein Fehler. Steuerlich mindernd berücksichtigt werden Ihre Kosten auf unterschiedlichen Wegen, aber oftmals in ähnlicher Höhe. Sofern Sie immer im gleichen Steuersatz liegen, kann man hier weder über eine kürzere Laufzeit noch über eine längere Laufzeit einen steuerlichen Vorteil erreichen. Wenn Einflüsse wie Liquidität, Rating und Steuersatz keine Rolle spielen, dann sollte man aus wirtschaftlicher Sicht prüfen, welches Modell das günstigere ist.

Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

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