Praxis

Praxiswerbung: Patientenansprache per Brief unbedenklich

Branchenmeldungen 21.02.2011
Für E-Mail, Fax und Telefon gelten Sonderregelungen Ärzten ist es auch nach der Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gestattet, ihre Patienten per Post zum Beispiel auf Vorsorgetermine oder einen "Tag der offenen Tür" hinzuweisen. Es handelt sich dabei zwar um Werbung, die Zustellung von Briefen ist von der Verschärfung der Rechtslage jedoch nicht betroffen. Die Kontaktaufnahme per E-Mail, Fax oder Telefon zu Werbezwecken ist dagegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung

Weitere Kassen-Fusionen geplant

Branchenmeldungen 21.02.2011
Drei Betriebskrankenkassen (BKK) aus Baden-Württemberg und Hessen schließen sich zur bundesweit größten BKK zusammen. Durch die Fusion der... Drei Betriebskrankenkassen (BKK) aus Baden-Württemberg und Hessen schließen sich zur bundesweit...

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