Praxis

Kündigung wegen schlechter Leistung nur mit Beweisen

Recht 07.12.2017
Wer im Job zu viele Fehler macht, muss mit einer Kündigung rechnen. Dafür braucht der Arbeitgeber allerdings Beweise. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg (Az.: 3 Ca 1305/17) hervor, auf das der Bund-Verlag hinweist.

Waterpik Mundhygieneprodukte künftig aus Holland

Businessnews 05.12.2017
Die Firmen Waterpik Inc., Fort Collins, USA und Intersanté GmbH, Bensheim, Deutschland sind überein gekommen, die über 20-jährige erfolgreiche... Die Firmen Waterpik Inc., Fort Collins, USA und Intersanté GmbH, Bensheim, Deutschland sind...

Schlichtungsstellen: Wie informieren die Zahnärztekammern?

Recht 29.11.2017
Das Team „Kostenfalle-Zahn“ der Verbraucherzentralen nahm die Informationen zu Schlichtungsstellen auf den Webseiten der Landeszahnärztekammern... Das Team „Kostenfalle-Zahn“ der Verbraucherzentralen nahm die Informationen zu Schlichtungsstellen...

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