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Profil
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Anna Stenger, LL. M.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Lyck+Pätzold. healthcare. recht
Nehringstraße 2
61352 Bad Homburg
Deutschland
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Kurzvita

Sie begleitet die berufliche Tätigkeit der jeweiligen Leistungserbringer von der Approbation über die Zulassung bis zum Verkauf der Praxis, insbesondere im Bereich von Kooperationen. Dabei geht es zunächst um die Wahl der im jeweiligen Einzelfall geeigneten Kooperationsform sowie im Anschluss um die vertragliche Gestaltung unter Berücksichtigung aller gesellschaftsrechtlichen, berufsrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Besonderheiten.

 

Eine weitere ihrer Kernkompetenzen liegt in der Begleitung von M&A Transaktionen von Unternehmen im Gesundheitsmarkt. Aufgrund ihrer Marktkenntnis und ihrem Fachwissen ist sie kompetenter Ansprechpartner in allen medizinrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im gesamten Transaktionsprozess von der von der Anbahnung der Transaktion über die Durchführung der Due Diligence bis hin zur Verhandlung und Gestaltung der erforderlichen Verträge.

 

Darüber hinaus gehört die Beratung der (zahn-)ärztlichen Leistungserbringer als auch Medizinproduktehersteller sowie Verbände und Institutionen in Fragen der Compliance im Gesundheitswesen zu ihren Spezialgebieten.

 

Frau Rechtsanwältin Stenger publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften und referiert zu den Themen Antikorruption im Gesundheitswesen, Compliance und dem Werbe- und Berufsrecht der Heilberufe.

Artikel auf ZWP online

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Recht 24.09.2018

Preiswerbung für Bleaching – Was ist erlaubt?

Das VG Münster hat sich mit der Werbung von Zahnärzten für Bleaching-Behandlungen befasst. In beiden Urteilen ging es um die Werbung mit Mindestpreisen und Preisbeispielen, die von der Zahnärztekammer beanstandet wurde.
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Recht 21.11.2017

Approbationsentzug nach strafrechtlicher Verurteilung

 Nur Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Arzt-Patienten-Verhältnis können zum Approbationsentzug führen? Weit gefehlt! Die Unwürdigkeit, den Beruf als Zahnarzt auszuüben, kann sich auch aus sonstigen strafrechtlichen Vergehen ergeben.
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Recht 02.11.2017

Nachbesserungsrecht des Zahnarztes

Weigert sich ein Patient nach der Eingliederung von Zahnersatz, zumutbare Korrekturmaßnahmen des Arztes hinzunehmen, kommen insofern Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nicht in Betracht.
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Recht 18.10.2017

Werbung: Geldstrafe wegen Verstoß gegen Berufsrecht

Ärzte und Zahnärzte unterliegen nach wie vor anderen werberechtlichen Restriktionen als andere Berufsgruppen. Aus diesem Grund ist die Werbung von Ärzten und Zahnärzten auch immer wieder Gegenstand von Beanstandungen durch die zuständigen Kammern.
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Recht 11.08.2017

Das E-Health-Gesetz: Digitale Vernetzung des Gesundheitswesens

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gilt bereits seit dem 1. Januar 2015 als Versicherungsnachweis des Patienten und stellte den ersten Schritt in Richtung Digitalisierung dar. Mit dem E-Health-Gesetz ist Anfang 2016 der nächste Schritt erfolgt. Das bedeutet für viele Praxen eine Umstellung. Den Fahrplan hierfür gibt das Gesetz vor. Bereits Mitte nächsten Jahres sollen die ersten Neuerungen in der Praxis umgesetzt sein.
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Recht 06.07.2017

Wann darf sich ein Zahnarzt als „Kinderzahnarzt“ bezeichnen?

Mit der Bezeichnung „Kinderzahnarzt“ oder „Kinderzahnarztpraxis“ ist nach dem allgemeinen Verständnis automatisch die Annahme einer besonderen Qualifikation auf dem Gebiet der Kinderzahnheilkunde verbunden. Doch was setzt eine solche besondere Qualifikation voraus und wer darf sich deshalb zulässigerweise Kinderzahnarzt nennen?

Artikel in Publikationen

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Endodontie Journal

Rechts-Tipp: Wie steht es um die Rechtssicherheit der digitalen Zahnarztpraxis?

Jahr 2019, Ausgabe 02, Seite 44 Autoren: Christian Erbacher, LL.M., Anna Stenger, LL.M.

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ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis

Interview: Kein Geheimnis: Der Zahnarzt muss und will Rendite machen und seine Praxis mit Gewinn betreiben

Jahr 2018, Ausgabe 12, Seite 30 Autoren: Christopher Gau im Gespräch mit Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Update zur Telematikinfrastruktur –Wird es jetzt ernst?

Jahr 2018, Ausgabe 04, Seite 56 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Nicht jeder darf seine Praxis als „Klinik“ bezeichnen

Jahr 2018, Ausgabe 03, Seite 54 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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Oralchirurgie Journal

Recht: Urteil zur Anwendung einer nicht anerkannten Behandlungsmethode

Jahr 2018, Ausgabe 03, Seite 42 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Von der Frisur bis zur Unterwäsche – was darf der Arbeitgeber vorgeben?

Jahr 2018, Ausgabe 02, Seite 46 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Vorsicht mit Verlosungen und Pauschalpreisen bei ästhetischen Eingriffen

Jahr 2018, Ausgabe 01, Seite 38 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Keine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern

Jahr 2017, Ausgabe 04, Seite 46 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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Digital Dentistry

Das E-Health-Gesetz: Digitale Vernetzung des Gesundheitswesens

Jahr 2017, Ausgabe 03, Seite 28 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Unzulässige Werbung für Folgekostenversicherung

Jahr 2017, Ausgabe 03, Seite 46 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Kosmetische Operationen: Besondere Anforderungen an die Aufklärung

Jahr 2017, Ausgabe 02, Seite 48 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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FA Face

Botulinum- und Hyaluronsäure-­Injektionen – Wer darf was?

Jahr 2017, Ausgabe 01, Seite 76 Autoren: Anna Stenger, LL.M.

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Erwähnungen in Publikationen

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FA Face

Haftungsfalle: Praxishomepage – Wie ist es um Ihren Internetauftritt bestellt?

Jahr 2019, Ausgabe 01, Seite 48 Autoren: Anne Stenger

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Erwähnungen auf ZWP online

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