Praxis

Beleidigung des Chefs mit Emoticons rechtfertigt Abmahnung

Recht 02.11.2016
Arbeitnehmer sollten es sich zweimal überlegen, bevor sie in einem sozialen Netzwerk ihren Chef mit Hilfe von Emoticons beleidigen. Denn wenn es herauskommt, kann ein solches Verhalten zur Abmahnung durch den Arbeitgeber führen – und im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung.

Kündigung geht nicht zwingend mit Abfindung einher

Recht 15.09.2016
Wer vom Arbeitgeber gekündigt wird, bekommt eine Abfindung – so lautet ein gängiges Vorurteil. Doch das stimme nicht, sagt Michael Eckert,... Wer vom Arbeitgeber gekündigt wird, bekommt eine Abfindung – so lautet ein gängiges Vorurteil....

Fehler im Job – Wann Arbeitnehmer für Schäden haften

Recht 08.09.2016
Falsch gesicherte Ladung oder Rechenfehler im Gutachten – manch kleine Nachlässigkeit verursacht große Schäden. Den entstandenen Schaden... Falsch gesicherte Ladung oder Rechenfehler im Gutachten – manch kleine Nachlässigkeit verursacht...

Arbeitgeber muss Rücksicht auf Alleinerziehende nehmen

Recht 29.08.2016
Die Kita schließt, das Kind ist krank, und die Großeltern sind nicht verfügbar: Selbst kleine Probleme können im Alltag von Alleinerziehenden... Die Kita schließt, das Kind ist krank, und die Großeltern sind nicht verfügbar: Selbst kleine...

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